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Rentenschenkung/Stiftung
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Darin: Regest von späterer Hand Hinrich Hoenkotte de pelser 4 ß upn bulte (um 1482)
Enthält: Everhardus dictus Brune, Dekan der Martinikirche in Münster, schenkt den Armen im Haus Boterman eine Rente von 4 Schillingen Münstersch. Als Sicherheit dient das Haus Dellikens, "sita super Bulte retro domo quondam Ottonis dicit Oltmekers civis Mon". Die Armen sollen dafür jährlich am Sterbetag seiner Mutter (8. April) eine hl. Messe in der Martinikirche für diese lesen lassen. An der Messe sollen sie teilnehmen. Beim Introitus sollen sie einen Wecken und eine Kanne Bier opfern und außerdem bei der Opferung einen "quadratum bonum". Der Rest des Geldes gehört dann ihnen. Kann die Stiftung nicht aufrecht erhalten werden, soll die Rente verkauft und das Geld unter den Armen verteilt werden.
Urkunde in schlechtem, kaum leserlichen Zustand, Siegel fehlt
Archivale
Verweis: MUB 1 Nr. 113, Kopiar 1482, fol. 34; s. Urk. AzA, Nr. 5, dort am Rand: nu Hornkote; Ketteler, S. 7
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.