Herzog Karl Wilhelm Ferdinand zu Braunschweig-Lüneburg an Fürstliches Hofgericht in Wolfenbüttel Auch bei dienstpflichtigen Hintersassen adeliger Gerichte ist des Herzogs oder der Fürstlichen Kammer Konsens zur gültigen Veräusserung von Hofpertinenzien erforderlich, Ausgangspunkt: Verfahren Brinksitzer Carl Bosse gegen Kotsass Funcke in Burgdorf 1 Schreiben, Siegel und Unterschriften

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner