Herzog Eberhard III. zu Württemberg und Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn werden miteinander verglichen in Streitigkeiten wegen der Geleitsgerechtsame auf beiden, diesseits und jenseits des Neckars gelegenen Land- und Geleitsstraßen sowie wegen des Weinverkaufs aus dem in der Stadt Heilbronn gelegenen fürstlich württembergischen Pfleghof und des übrigen freien Handels.