Werden. -Cand. iur. Franz Roye bekundet, dass Abt Beda nach dem Tod des Abts Bernhard ihn zu Dienstmannsrecht mit der Hälfte des Lehnguts Wüstenhoff im Kirchspiel Rellinghausen zu Überruhr belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen bevollmächtigten Bruder Hermann Anton Roye im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Peter Josef Müller, Landrichters des Abts, und G.Th. Lothum, Prokurators zu Werden. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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