Da sich gefunden hat, dass der Abort (privee), der zum Haus der Erben des Dietrich von Aken gehört, teilweise auf Grund des benachbarten Hauses der Vikarie des Lektors der Evangelien in der Xantener Archidiakonalkirche liegt, und der jetzige Besitzer der Vikarie Johann Pottman den Gebrauch des Aborts für sich und seine Nachfolger verlangt hat, haben die Erben von Aken dies unter der Bedingung zugestanden, dass der jeweilige Vikar allzeit die Hälfte der Kosten für Reinigung und Reparatur tragen und die Reinigung über das Vikariegrundstück an der gemeinen Straße erfolgen muss. Dieser Vertrag wurde zweifach ausgefertigt, von beiden Seiten unterschrieben und beiden ausgehändigt. Zudem soll Pottman den Vertrag vom Kapitel zum Protokoll registrieren und bestätigen lassen. So geschehen Xanten den 8. Maii 1726.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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