1369, 17. 1., 6. Indiktion, im 6. Jahr des Papstes Urban V., zur Mittagszeit, im Dorfe Wörrstadt auf dem Gau ("Werstad off dem Gauwe"), vor Schultheiß (Johann von Lewenstein) und Schöffen (Herman "Scholtheißen", "Emerchen von Lobersheim", "Hillyn" von Udenheim, Heinrich "Honfelser", Antzen d.A., Jackob Fuß, Johann Fuß, "Voltzen", "Herbyln" d.A. und "Herbyln" d.J.), vor Notar und Zeugen: Läßt Herr "Klas", Schaffner und Amtmann von Altmünster, gerichtlich feststellen, daß der nunmehr verstorbene "Heyne Dudeman" dem Kloster für 9 Pfd. Heller einen ewigen Gang und Fluß des Mühlbachs und des Wassers an der Klostermühle zu Wörrstadt ("Werstad") durch seinen ("Dudemans") Garten eingeräumt hat (den Garten besitzt jetzt der ebenfalls anwesende Johann, "Dudemans mag"). Für Besserung des Gartens und etwaige Zinsbelastung ist, damit der Garten nicht aufgeholt werden könne, 1 Zweitel Acker "off dem See" (Angrenzer: Kl. Eberbach ("Erbach")) in der gleichen Dorfmark verpfändet worden. Zeugen: "Peder Meyer", Johann Rappen, Johann "Morren von Sultzheim", "Peder Molner" zu Wörrstadt ("Werstad"), Johannes und Christian, Brüder des Klosters. Signet und Unterschrift des kaiserlichen Notars "Lambertus Verne" von Fritzlar ("de Fritzlaria"), Klerikers der Mainzer Diözese.
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