Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels aufgrund der durch die Widersetzlichkeit der Stadt Münster entstandenen hohen Kosten von den Bürgermeistern und dem Rat der Stadt Warendorf ein Kapital in Höhe von 2.000 Reichstalern gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 16 Molter 8 Scheffel Roggen Warendorfer Maßes, stammend aus der fürstlichen Rentmeisterei zu Sassenberg, aufgenommen habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerk vom 11. Juli 1719 und Sichtvermerk vom 26. April 1727

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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