Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den deutschen Bundesstaaten gegen den Nachdruck. Bestimmungen über den Nachdruck und die Nachbildung von Gemälden. Ausführung des Gesetzes vom 11.06.1837 zum Schutz des Eigentums von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung, Bd. 3
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I. HA Rep. 76, Ve Sekt. 1 Abt. XV Nr. 40 Bd. 3
I. HA Rep. 76 Kultusministerium
Kultusministerium >> 10 Kunst >> 10.01 Allgemeines >> 10.01.12 Kunst. Alte Registratur
1836 - 1840
Enthält u.a.:
- Gutachten der musikalischen Sektion der Akademie der Künste über die Dauer des Verlagsrechtes, 1836
- Eingabe des Buchhändlers Moritz Scherz bezüglich des Nachdrucks des Werkes"Auserlesene biblische Historien", 1836
- Ablieferung eines Pflichtexemplars des im Kunstverlag erscheinenden Kunstblattes an die Akademie der Künste Berlin, 1836
- Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Eigentums an Werken der Wissenscgaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung, 1936-1837
- Galibert, Léon ; Berton, Jean-Michel ; Chasles, Philarète ; Pichot, Amédée ; Géruzez, Eugène ; La Renaudière, Philippe François Lasnon de ; Lesourd, Louis ; Coquerel, Charles-Augustin ; Cohen, Jean ; Genest, Jean-Louis: Revue britannique : Ou Choix d'articles traduits des meilleurs écrits périodiques de la Grande-Bretagne. S.l. : s.n, 1836 (Druck)
- Nr. 1840 Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung : Vom 11. Juni 1837. Berlin, 1837 (Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten 22) (Druck)
- Nr. 1839 Publikations-Patent über den, von der Deutschen Bundesversammlung unter dem 9. November d. J. gefaßten Beschluß wegen gleichförmiger Grundsätze zum Schutze des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthums gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung : Vom 29. November 1837 [Berlin], 1837. (Druck)
- Gesuch des Vereins von Komponisten um erweiterung des Schutzes von dramatischen Werken, 1838
- Fertigung von Gutachten bezüglich der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts über den Verlagsvertrag durch die Universitäten, 1838
- Gesuch des Buchhändlers [...] Enslin um Interpretation des § 35 des Gesetzes zum Schutz des literarischen Eigentums, 1838
- Eingabe des Kaufmanns und Silberwarenfabrikanten W[...] J[...]Ehrenberg bezüglich der Nachbildung eines Stempels, 1838
- 131 Bekanntmachung, die Einführung der Waarencontrole in den Aemtern Herzgerode, Güntersberge und Gernrode betreffend : Vom 3. Februar 1838. Bernburg, 1838 (Gesetzsammlung für das Herzogthum Anhalt-Bernburg 18) (Druck)
- 1896 Instruktion zur Bildung der, in den §§ 17. und 31. des Gesetzes zum Schutze des Eigenthums von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung vom 11. Juni 1837., erwähnten Vereine von Sachverständigen (Druck)
- Entwurf eines Gesetzes über den Verlagsvertrag zwischen Schriftstellern und Buchhändlern, 1838
- Gesuch Carl Overwegs um Interpratation des Gestzes, 1838
- Gutachten des literarischen Sachverständigenvereins bezüglich der Revision des Verlagswesens, 1840
- Gesuch der Buchhandlung Dresler et Bost Fingerlin Frankfurt am Main um Ausdehnung des Bundesbeschlusses auf typografische Werke, 1840.
- Gutachten der musikalischen Sektion der Akademie der Künste über die Dauer des Verlagsrechtes, 1836
- Eingabe des Buchhändlers Moritz Scherz bezüglich des Nachdrucks des Werkes"Auserlesene biblische Historien", 1836
- Ablieferung eines Pflichtexemplars des im Kunstverlag erscheinenden Kunstblattes an die Akademie der Künste Berlin, 1836
- Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Eigentums an Werken der Wissenscgaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung, 1936-1837
- Galibert, Léon ; Berton, Jean-Michel ; Chasles, Philarète ; Pichot, Amédée ; Géruzez, Eugène ; La Renaudière, Philippe François Lasnon de ; Lesourd, Louis ; Coquerel, Charles-Augustin ; Cohen, Jean ; Genest, Jean-Louis: Revue britannique : Ou Choix d'articles traduits des meilleurs écrits périodiques de la Grande-Bretagne. S.l. : s.n, 1836 (Druck)
- Nr. 1840 Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung : Vom 11. Juni 1837. Berlin, 1837 (Gesetzsammlung für die Königlich Preußischen Staaten 22) (Druck)
- Nr. 1839 Publikations-Patent über den, von der Deutschen Bundesversammlung unter dem 9. November d. J. gefaßten Beschluß wegen gleichförmiger Grundsätze zum Schutze des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthums gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung : Vom 29. November 1837 [Berlin], 1837. (Druck)
- Gesuch des Vereins von Komponisten um erweiterung des Schutzes von dramatischen Werken, 1838
- Fertigung von Gutachten bezüglich der Vorschriften des Allgemeinen Landrechts über den Verlagsvertrag durch die Universitäten, 1838
- Gesuch des Buchhändlers [...] Enslin um Interpretation des § 35 des Gesetzes zum Schutz des literarischen Eigentums, 1838
- Eingabe des Kaufmanns und Silberwarenfabrikanten W[...] J[...]Ehrenberg bezüglich der Nachbildung eines Stempels, 1838
- 131 Bekanntmachung, die Einführung der Waarencontrole in den Aemtern Herzgerode, Güntersberge und Gernrode betreffend : Vom 3. Februar 1838. Bernburg, 1838 (Gesetzsammlung für das Herzogthum Anhalt-Bernburg 18) (Druck)
- 1896 Instruktion zur Bildung der, in den §§ 17. und 31. des Gesetzes zum Schutze des Eigenthums von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung vom 11. Juni 1837., erwähnten Vereine von Sachverständigen (Druck)
- Entwurf eines Gesetzes über den Verlagsvertrag zwischen Schriftstellern und Buchhändlern, 1838
- Gesuch Carl Overwegs um Interpratation des Gestzes, 1838
- Gutachten des literarischen Sachverständigenvereins bezüglich der Revision des Verlagswesens, 1840
- Gesuch der Buchhandlung Dresler et Bost Fingerlin Frankfurt am Main um Ausdehnung des Bundesbeschlusses auf typografische Werke, 1840.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:32 MESZ
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