Johannes Ramme, Kellner des erwählten Kölner Erzbischofes Gebhard etc. zu Arnsberg, überläßt namens des Erzbischofs Stinen Notteboems, die Tochter des + Thonies Notteboems zu Herdringen und seiner Frau Ursula, welche bisher eine freie Person und Untertanin des Erzbischofs war, dem Propst Andreissen von Varssem, der Frau Hilberg Freitags und sämtlichen Konventsjungfern zu Oelinghausen (Oelinckhausen) als Leibeigene und erhält dafür Gerdrut Beckers, Tochter des Johan Beckers oder Schmidtz zu Herdringen und seiner Frau Grete, die bisher dem Kloster eigenhörig war und nun frei sein soll. Siegelankündigung des Kellners.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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