Kurfürst Friedrich Wilhelm von Preußen erteilt dem Kloster Marienfeld das Pfandungsrecht über dessen Eigenbehörige im Amt Ravensberg, wie er es dem Kloster schon 1659 über dessen Untertanen im Amt Sparenberg bewilligt hatte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner