Johann Georg Köth von Wahnscheid, in Vollmacht seines Vaters Johann Friedrich, Oberstleutnants, reversiert sich gegen Johann Grafen zu Nassau, Saarbrücken und Saarwerden, Herrn zu Lahr, Wiesbaden und Idstein, gemäß dessen eingerücktem Lehnbrief d. d. Donnerstag den 11. Nov. styl. vet. 1658 über Belehnung mit den Lehen, die Kraft Kuno (Chune) von Leyen am 24. Februar 1652 erhalten, nunmehr aber an ihn, den Aussteller, verkauft hat: eine Korn- und Haferrente; 15 Albus Grundzins und 7 Gulden Dienstgeld für einen 4spännigen Wagen, beides von dem an den Aussteller verkauften, vorher von Leyenschen Hofe in Wiesbaden fällig. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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