Vertrag zwischen dem Prälaten Augustin des Kollegiatsstifts zu den Wengen in Ulm und den Direktoren, Ausschüssen und Deputierten der Schwäbisch-österreichischen Landstände, wonach die Grundstücke und Güter des Stifts in den Grafschaften Kirchberg und Weißenhorn, insbesondere zu Hundlangen, Raunertshofen, Rot, Silheim und Kadeltshofen, dem Grafen Franz Sigmund Joseph Fugger als Pfandschaftsinhaber genannter Grafschaften nicht steuerpflichtig, sondern zu unmittelbarer Besteuerung dem schwäbisch-österreichischen Corpus unterstellt sein sollen, und der von Junker Johann Jakob Herold erworbene Besitz des Prälaten zu Unterweiler, sonst Irmelbronn genannt, bestehend aus Wohnschlößlein, Bauernhof und drei Sölden, überhaupt kollektfrei zu bleiben hat

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner