Gotthard Ahrem ("Goddert Arhem") und Martin ("Merten") "Beyer", beide Schöffen des Gerichts zu Lechenich, und die anderen Schöffen bekennen, daß am Ausstellungstag der Urkunde der edle und ehrenfeste Christian Konradsheim ("Cristianus Connerschem") vor ihnen erschienen ist und seinem Sohn, dem edlen und ehrenfesten Jakob Konradsheim ("Jacoben Connerscheim") als Schenkung unter Lebenden ("zu latin donatio inter vivos gnant") als Heiratsgut ("heiligs guitt") zur Aussteuer ("ehestuyr") alle seine väterlichen ("vetterligen") und mütterlichen Güter im Amt Lechenich und im Umkreis übergeben hat; nämlich Häuser, Höfe, Land, Renten und alle anderen Dinge; nichts ausgenommen, auch was Christian in Besitz hatte und auch die beiden Anteile, die ihm durch den Tod seiner beiden Söhne Melchior und Arnold ("Arnoldt") aus seiner Ehe mit der verstorbenen Elisabeth ("Elisabet") "Breweylers" zugefallen sind. Wenn "Alheit" und Elisabeth ("Elisabet"), seine beiden Töchter, ihre Ehemänner oder Erben ihr Heiratsgut nicht wieder einbringen wollen und mit Jakob freundschaftlich teilen, wie es in Köln ("Collen") Recht ist, wobei Jakob das vorbehalten bleiben soll, was ihm gegeben worden ist, bevor die beiden Töchter verheiratet wurden, so soll auch er nicht verpflichtet sein, sein Heiratsgut einzubringen. Wenn die beiden Töchter jedoch ihr Heiratsgut einbringen wollen, um mit ihm zu teilen, so soll auch er sein Heiratsgut einbringen, sonst aber nicht. Daher sollen Jakob oder seine Er-ben und Nachkommen in Zukunft mit den genannten Gütern verfahren können, wie sie möchten, ungehindert durch seinen Vater Christian oder sonst jemanden. Christian hat vor den beiden Schöffen mit Halm, Hand und Mund auf seine Leibzucht, Eigentum und alle andere Gerechtigkeit, die er an den genannten Gütern hatte, verzichtet. Die Schöffen haben auf Bitte beider Parteien mit dem Schöffenamtssiegel gesiegelt. Datum: 1569 "am virden tag des monats Februarii uf dem reinstroem bey Collen"Ausf., Perg., dt., Schöffensiegel (beschäd., nur Rest) anhängendRV: "Aufftragh dern guther zu Lechenich und darnebgen gelegen uff Jacob von Con[...]" (17.Jh.); "N 39" (17./18. Jh.); "Ad convolutum der Dirmetzheimer scheffen zu registriren" (18.Jh.); "41"

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