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Heinrich und Konrad, genannt Struz von Ballhausen (Ballinhusen), verzichten vor Günther und Friedrich von Salza auf alle Rechte, die sie an Gütern und Untertanen des Klosters Volkenroda (Volkolderode) besitzen. (Fehlt: Kriegsfolge.)
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Heinrich und Konrad, genannt Struz von Ballhausen (Ballinhusen), verzichten vor Günther und Friedrich von Salza auf alle Rechte, die sie an Gütern und Untertanen des Klosters Volkenroda (Volkolderode) besitzen. (Fehlt: Kriegsfolge.)
Zeugen: Die Ritter Gernot von Wegeleben (Wigeleibin), Friedrich, dessen Sohn, Gerland von Heilingen (Heylingen), Konrad, genannt Vusch und Heinrich genannt Zenge; Heinrich, genannt Schalun
Beglaubigungsmittel: Ein Siegel bei der Regestierung im 19. Jh. vorhanden.
Provenienz: Volkenroda, Kloster
Orginaldatierung: "Datum et actum Salza MCCCII VII kalendas Augusti."
Editionen: Druck.: SK, Bd. 1, S. 782; Reg.: ZVThG, NF, Bd. 13, S. 316 (unvollständig).
Strukturteil: Bearbeiter Peter Wiegand bis 01.06.2006, mit geringfügigen späteren Änderungen
Ausstellungsort: Salza
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).