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Johann von Kleve, Domdechant und Archidiakon zu Köln, als gewählter Schiedsrichter in der Streitsache zwischen dem Konventual Thomas zu Knechtsteden, vertreten durch dessen Abt Arnold und den Pfarrer von Grefrath, und dem Kanonich Heinrich Molyart, vertreten durch den Propst Johann zu Arnheim, wegen der Pastorat zu Lobberich, erkennt, dass der genannte Molyart die Präsentation durch den Abt von Knechtsteden als rechtmäßigen Patron und die Admission von dem Ortsdiakon zu empfangen und die Ernennungsdokumente an einem Ort zu hinterlegen habe, wo sie bei eintretender Erledigung der Abtei zur Hand und sicher sind. Dahingegen soll derselbe an Kosten, die durch den Streit veranlasst worden, dem Abt 150 Florin vergüten, der zur gedachten Pastorat präsentierte Konventual Thomas aber auf dieses Recht und weiteres Vorschreiten verzichten und die deshalb in Besitz habenden Briefschaften dem genannten Molyart zu Händen stellen. Datum et actum Clivis in domo Margarethae Meynen anno domini nativitate domini MCCCXXXV indictione tertia mensis Maii die XXV.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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