Kirchensachen: Obervorsteher der Samthospitäler (Bestand)
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22 a 12
Hessisches Staatsarchiv Marburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> Akten bis 1867 >> Hessen und Hessen-Kassel >> Fachverwaltungen >> Kirchen und Schulen >> Kirchensachen
1575-1854
Enthält: Überlieferungsrest (?) des Archivs des Obervorsteher der hessischen Samthospitäler
Bestandsgeschichte: Siehe Bestandsserie 22 a. 22 a 12 entstammt überwiegend der aufgelösten Schlagwortrepositur der alten Regierung Kassel (Bestand 17 a alt).
Geschichte des Bestandsbildners: Aus dem sakularisierten Kirchengut wurden die Klöster Haina, Merxhausen, Hofheim und Gronau ausgeschieden und durch Landgraf Philipp zur Aufnahme Gebrechlicher und Geisteskranker bestimmt. Die Aufsicht über diese Hospitäler wurde einem besonderen Obervorsteher übertragen. Seit der Landesteilung 1567 wurden die Hospitäler als Samtbesitz verwaltet und der Obervorsteher von allen regierenden hessischen Linien gemeinsam bestimmt. 1821 wurden die in Hessen-Kassel bzw. Kurhessen gelegenen Hospitäler Haina und Merxhausen dem Innenministerium unterstellt.
Findmittel: Findkartei
Findmittel: HADIS-Datenbank
Bestandsgeschichte: Siehe Bestandsserie 22 a. 22 a 12 entstammt überwiegend der aufgelösten Schlagwortrepositur der alten Regierung Kassel (Bestand 17 a alt).
Geschichte des Bestandsbildners: Aus dem sakularisierten Kirchengut wurden die Klöster Haina, Merxhausen, Hofheim und Gronau ausgeschieden und durch Landgraf Philipp zur Aufnahme Gebrechlicher und Geisteskranker bestimmt. Die Aufsicht über diese Hospitäler wurde einem besonderen Obervorsteher übertragen. Seit der Landesteilung 1567 wurden die Hospitäler als Samtbesitz verwaltet und der Obervorsteher von allen regierenden hessischen Linien gemeinsam bestimmt. 1821 wurden die in Hessen-Kassel bzw. Kurhessen gelegenen Hospitäler Haina und Merxhausen dem Innenministerium unterstellt.
Findmittel: Findkartei
Findmittel: HADIS-Datenbank
0,75 m
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 08:12 MESZ