Vergleich zwischen Philips, Broißke und Johann von Viermen, Brüder, über ihr elterliches Erbe. Philips und Johann erhalten das Schloß zur Nordenbeck mit allem Zubehör, welches der Vater auf seine 3 Söhne vererbt hatte; ferner alle Lehen- und Erbgüter; weiterhin das Amt von Medebach, Hallenberg, Smalenberg und Winterberg, die die 3 Brüder bisher inne gehabt haben; ebenso 500 Gulden "an" Jorgen von Haitzvelt und damit die Schuld ihrer Schwester Katheryne, Gattin Rauens van Kaensteyn, bezahlen sodann alles Mahngeld an den Jungherrn. Broißke soll dagegen Schloß und Stadt Forstenberg, Schloß und Amt Bielsteyn mit allem Zubehör, welches die 3 Brüder seit dem Tod ihres Großvaters, Johann von Haitzvelt, innegehabt haben erhalten. Philips und Johann sollen die Schuld, die die 3 Brüder nach dem Tod ihres Vaters gemacht haben, bezahlen; alle 3 Brüder aber die Schuld Johans von Haitzvelt, ihres Großvaters. Wird das Amt Medebach gelöst, so erhält Broißke den 4. Teil des "ofstags" am Zoll zu Bonn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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