Anspruch auf 116 Gulden für Wein, den der Kläger dem Beklagten 1769 bei seinem Aufenthalt in Wetzlar ”ad conservandam valetudinem suam“ geliefert hatte. Von der Rechnung über insgesamt 171 Gulden hatte Hansen 55 Gulden im Jahr 1776 bezahlt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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