Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht das Gut in Blitzenreute, das der Ammann Benedikt Brunner besitzt und für den Fall seines Todes Walburga Grueberin verliehen war. Da diese heute das Gut aufgab, wird für den Fall von Brunners Tod das Gut der Tochter der Grueberin aus ihrer Ehe mit +Theiß Keßler, Katharina Keßler ("Kheßlerin"), und ihrem Ehemann Jakob Hagenbach auf Lebenszeit verliehen. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült 6 Scheffel Vesen, 5 Scheffel Hafer sowie 4 lb 5 ß 4 d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 8 Hühner, 100 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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