Die Gemeinde Frimmersdorf schließt wegen fortgesetzter Streitigkeiten mit dem Konvent Welchenberg einen erneuerten Vergleich wegen des zum Torfstechen gezogenen Grabens und der Abgrenzung des dem Kloster reservierten Broichs zwischen Bedburger und Frimmersdorfer Herrlichkeit, wonach d. A. an den 2 Morgen Broich die Gemeinde 3/4 und das Kloster 5/4 behufs zum Torfstechen ausnutzen und das Geld nach geschehener Ausnutzung der Gemeinde wieder einverleibt werden und nur die Nutzung des Weidenwuchses dem Klosters verbleiben soll.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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