Klage auf Aufhebung der 1563 und 1703 geschlossenen Weideverträge zwischen den Schleidener und reifferscheidischen Untertanen zu Hellenthal. Die Grundlage des Vertrags von 1563 habe sich durch den Zuwachs an Einwohnern - es seien im reifferscheidischen Teil des Dorfs mehr als 20 neue Häuser errichtet worden - und die Vermehrung der Herden geändert. Die 1703 vorgenommene Bestätigung des Vertrags von 1563 sei aber wegen der damaligen Minderjährigkeit des Klägers nichtig. Klage gegen das Weiden der gemeinen Herden in den Schleidener Wäldern und Büschen bei Hellenthal.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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