Engelhard von Wasigenstein, Sohn des Friedrich, versichert, dass der Anteil am Erbe seiner Mutter und seines Bruders Fritzemann, das diese seinem Neffen Johannes, dem Sohn seines Bruders Dietrich, überlassen haben, diesem gehören soll, außerdem setzt er Johannes als Erben ein, falls er selbst ohne Nachkommen sterben sollte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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