Papst Urban [V.] gewährt in einer für den Abt des Kl. Bebenhausen, den Propst von St. Verena in Zurzach und den Dekan von St. Agricola in Avignon ausgestellten Urkunde dem Augsburger Kanonikus Wolfram von Neuhausen ein Kanonikat am Augsburger Domstift und weist ihn in die nächste freiwerdende Stiftspründe ein, die er entweder selbst oder durch einen Stellvertreter mit allen Rechten und Zugehörungen übernehmen kann. Sollte Wolfram abwesend sein oder die Pfarrkirche in Neuhausen versehen, darf ein Stellvertreter der Pfründe vorstehen. Dabei: 1 Kopie Pap., 8 Bl. geheftet