Papst Sixtus IV. gestattet Kurfürst Philipp von der Pfalz, dessen Ehefrau, Angehörigen, Haushalt und direkter Umgebung auf dessen Bitte hin, aus Mangel an Olivenöl und daraus resultierender Nahrungsbeeinträchtigung sowie zu Philipps Seelenheil und wegen der Verdienste seiner Vorfahren die Verwendung von Butter für Fastentage und andere verbotene Tage, ausgenommen jedoch die Karwoche.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view