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Johann Blanckart von Arwylre, Erbtürwärter des Erzbischofs von Köln, quittiert dem Clais von Steynen genannt Tricht, seinem Oheim und Vormund der nachgelassenen Kinder Hermanns von Blyterstorp, über den Empfang von 10 Kaufmannsgulden kölnisch, als jährlich ihm von Hermann und dessen Erben zustehendes Drittel der 30 Gulden Erbrente, welche die drei Gebrüder Blyterstorp ihm verschuldet. G. in dem jare unss heren Dusent vierhondert vunff ind seesszich, uff sente Mertyns dach des hilligen busschoffs in novembri.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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