Papst Gregor X. bestätigt die vom Soester Thesaurar getroffene Entscheidung in dem Prozeß des Paderborner Domkämmerers Otto von Rietberg gegen den Rat der Stadt Paderborn und beauftragt 3 Mitglieder des Domkapitels von Utrecht die Beobachtung des Spruchs zu überwachen, die Excommunication über die Stadt Paderborn aber nur nach Einholung seiner Genehmigung zu verhängen.