Martin Miller zu Morckelstetten [Mergelstetten, Gde. Heidenheim], wegen nicht genannter Vergehen zu Heidenheim gef., beklagt und dazu verurteilt, keine andere Wehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, Wirtshäuser zu meiden, seine Atzung und sonstige Kosten selbst zu bezahlen, wird aus dem Gefängnis entlassen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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