Revers der Stadt Essen in Ansehung des auf ihr Gesinnen von der
Äbtissin zwischen dem abteilichen Grashof und dem Deich angelegten Zauns,
dass nämlich derselbe jederzeit auf Anordnung der Äbtissin vertilgt werden
könne. D. 1390, auf 11000 Jungfrauentag.