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Philipp von Helmstatt, Wilhelm von Neuhaus, Amtmann von Möckmühl, und Hans Pleickhard Landschad von Steinach, Vogt am Bruhrain, vermitteln im Streit des Hans Eytell von Neuhaus - der außerdem seinen Vater Jörg und seinen Bruder Wilhelm, Kirchherr von Neuhaus, vertritt - mit Konrad von Helmstatt und dessen Frau Claranna, geb. Greck v. Kochendorf wegen des Testaments des +Wiprecht von Helmstatt, Vetters der von Neuhaus. Hans Eytel von Neuhaus verzichtet für sich, seinen Vater und seinen Bruder auf alle Ansprüche an das Erbe. Konrad von Helmstatt und seine Frau erklären sich bereit, die ererbte Forderung an die von Neuhaus in Höhe von 1500 fl, von denen 300 fl bereits bezahlt sind und jährlich an St. Georg 35 fl zu zahlen sind, in eine einmalige Zahlung von 825 fl umzuwandeln, die am kommenden Michaelstag in Wimpfen fällig ist. Siegler: Aussteller, Hans Eytel von Neuhaus, Konrad von Helmstatt

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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