Das Kapitel des kaiserlichen Stifts U. L. F. zu Aachen als Universaldezimator der Gemarken von Sinzig, Westumb und Constorff überträgt den Gräflich von Hillesheimschen Erben zu Ahrendahl zur gütlichen Ausgleichung der seither, besonders wegen der Kompetenz des Vicarius perpetuus oder Pastors zu Sinzig obgewaltet habenden Mißhelligkeiten das Zehntrecht in den jenseits des Landgrabens gelegenen Westumber und Constorffer Gemarken, ausgenommen den zur Kirchenreparatur zu Sinzig zu verwendenden kleinen oder Spulter-Zehnten, für einen Kanon von 9 Malter Roggen Sinziger Maß (der jederzeit, eventuell aus den Einkünften des Hillesheimischen Allodial-Rittersitzes Weyerburg zu Sinzig pünktlich zu leisten ist bei Strafe des Rückfalls nach zweijähriger Versäumnis) in Erbpacht mit der Verpflichtung, sich mit dem Pastor zu Sinzig in Hinsicht des diesem gutgebliebenen Zehnten von den Jahren 1706 bis 1749 zu vergleichen sowie von allen übrigen Ländereien und Weingärten außerhalb des zedierten Distrikts den Zehnten dem Stift zu entrichten. So geschehen Mannheim, den 29. Dezembris 1749, Aachen. Mit den Unterschriften der Gräfin von Hillesheim, geborenen Gräfin zu Gleichen und Hatzfeldt, Witwe, als Vormünderin ihrer Kinder, des Joseph Franz Freiherrn von Kesselstadt, kaiserlichen Geheimen Rates und Dompropstes zu Trier, als Vormund, des Johann Caspar Freiherrn von Hillesheim, Komturs zu Siersdorf, als Mitvormund sowie der Ratifikation des Stifts resp. des Propstes Joseph, Grafen von Manderscheid, von 1750 Mai 6 und des Scholasters zu Aachen Grafen Franz Cäsar von Hoensbroech von 1750 Mai 11.