Prozess (unvollständig und ungeordnet) bei Bischof Julius (Echter von Mespelbrunn) zu Würzburg als vermög des Heiligen Römischen Reichs Austrägalrechts erwählten Richters und dessen Subdelegierten in Sachen Heinrich Graf zu Castell als Kläger contra Georg Ludwig Freiherr von Seinsheim d.Ä. als Beklagten, drei Viertel des vor Alters genannten Kargenhofs zu Krassolzheim betreffend, welchen Castell als sein Eigentum beansprucht und erhalten hat, worüber 1589 pro Castell geurteilt und daher von Seinsheim ans Reichskammergericht appelliert wurde

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Staatsarchiv Nürnberg