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Wiprecht von Helmstatt, Edelknecht zu Bischofsheim, urkundet über die Teilung von Helmstadt und Oberbiegelhof ("Buochilbach") mit seinem Bruder Raban: Raban erhält Burg, Dorf und Vogtei Helmstadt, "die" Bonfeld (FN: "Elnauwe, Forstel, Drohmarsfeld"), wovon ein Seelgerät von 5 sol. 3 lb. abgeht, sowie gen. Einkünfte, Bede- und Zins-Heller. 2 Hühner, die Heinz Walthers Sohn gibt, fallen an Raban von Rosenberg. Ferner gehört Raban ein Baumgarten zu Helmstadt, der Aptiswald zu Reichartshausen, gen. Abgaben von Röden, das an diesen Wald stößt. Wiprechts Rechte an den Helmstadter Wiesen sind unbeschnitten. Die Winterfrüchte stehen Raban zu sowie die seit alters zu Helmstadt gehörigen Äcker in Bischofsheimer Gemarkung. Raban soll ihrer Mutter die Hälfte der Helmstadter Gülten als Leibgeding reichen. Siegler: Aussteller und die ehrbaren Leute Herr Eberhard, Abt des Klosters Sinsheim, und Raban von Daisbach ("Dahspach"), "minen lieben buolen", Edelknecht

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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