Priorinnen und Konvent der Klöster Gotteszell und Wildberg einerseits und die Hinterlassenen Heinrich Gaisbergs sel. andererseits werden in Erbschaftsstreitigkeiten wegen der 3 Töchter desselben, die in die genannten Klöster eingetreten sind (Sibylla und Katharina in Gotteszell, Margaretha in Wildberg) verglichen.