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Hartter von Wyltz, Herr zu Schuedburgh, stellt einen Revers aus gegenüber dem Junggrafen Bernhard von Moers und Saarwerden, Herrn zu Rodemacher usw., über die Ernennung zum Amtmann zu Oesseldingen. Die Ernennungsurkunde ist inseriert. Danach erhält Hartter jährlich aus den Gefällen zu Oesseldingen 20 Gulden, je 20 Malter Korn, Hafer und foeder hauwes, alle Kapaune, Hühner und Eier, die der Herrschaft zustehen, usw.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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