Graf Johann von Montfort beurkundet zugleich im Namen seines Bruders Wolfgang, daß er dem David Regulus Villinger, Bürger zu Ulm, 400 Gulden schuldet. Bis zur Einlösung dieser Schuld verpflichtet sich der Aussteller, jährlich an Lichtmeß 20 Gulden Zins zu entrichten. Beilagen: 1) Eine Papierurkunde vom 16. März 1657, in der Johann Chistoph Schneyder, Kaiserlicher Stadt- und Landschreiber zu Ravensburg als Vertreter der Erben des David Regulus Villinger beurkunden, daß Graf Hugo von Montfort für fälllige Zinsen aus dieser Schuld 30 Gulden, 1 Fuder guten alten Wein und 7 Malter Kernen übergeben hat. 2) Papierurkunde vom 14. Januar und 15. März 1668, worin Christoph Schneyder, Stadt- und Landschreiber zu Ravensburg, in dessen Besitz der Schuldbrief nun übergegangen ist, den Empfang von jeweils 100 Gulden, die zur endgültigen Tilung der Schuld noch zu erlegen waren, bestätigt.
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Graf Johann von Montfort beurkundet zugleich im Namen seines Bruders Wolfgang, daß er dem David Regulus Villinger, Bürger zu Ulm, 400 Gulden schuldet. Bis zur Einlösung dieser Schuld verpflichtet sich der Aussteller, jährlich an Lichtmeß 20 Gulden Zins zu entrichten. Beilagen: 1) Eine Papierurkunde vom 16. März 1657, in der Johann Chistoph Schneyder, Kaiserlicher Stadt- und Landschreiber zu Ravensburg als Vertreter der Erben des David Regulus Villinger beurkunden, daß Graf Hugo von Montfort für fälllige Zinsen aus dieser Schuld 30 Gulden, 1 Fuder guten alten Wein und 7 Malter Kernen übergeben hat. 2) Papierurkunde vom 14. Januar und 15. März 1668, worin Christoph Schneyder, Stadt- und Landschreiber zu Ravensburg, in dessen Besitz der Schuldbrief nun übergegangen ist, den Empfang von jeweils 100 Gulden, die zur endgültigen Tilung der Schuld noch zu erlegen waren, bestätigt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 123 II U 229
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 123 II Montfort-Tettnang, Grafschaft
Montfort-Tettnang, Grafschaft >> 1. Urkunden >> 1.2 Montfortsche Schulden
1607 Januar 27
22 x 38 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Siegler: Gemeinsames Montfortsches Siegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. abg.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. abg.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ