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Vertrag zwischen dem Würzburger Bischof Julius [Echter von Mespelbrunn] und dem Abt des Klosters Fulda Johann Friedrich [von Schwalbach] betreffend die Verpfändung der Dörfer Seiferts, Batten, Thaiden (Deyden), Findlos und Hundsfeld an Würzburg, die Übergabe der Hochgerichtsrechte zu Fuchsstadt an das Hochstift und zu Feuerthal an das Kloster Fulda, die bischöflichen Rechte in den zur Diözese Würzburg gehörenden fuldischen Pfarreien, die Streitigkeiten zu Hilders und Wüstensachsen, die fuldischen Pfand- und Lehenschaften auf Lichtenberg, Remlingen und Breuberg, die Aufnahme von Geistlichen und Alumnen aus dem Territorium des Vertragspartners ohne Abschiedsbriefe.

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Staatsarchiv Würzburg
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