Die von dem Amt Bergzabern kommunizierte herzögliche Verordnung wegen der Insinuation der Judenschulden und der Bekanntmachung bei der Judenschaft zu Albersweiler zur Beachtung, item weitere Verordnung darinnen fremden Juden in den zweibrückischen Landen mit den dortigen Untertanen auf Kredit zu kontrahieren bei Verlust der Aktion verboten wird