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Die Richter des Mainzer Stuhls bekunden, dass Johannes Mosebach zu Frankfurt als Testamentsvollstrecker seines Onkels, des Mainzer Domvikars Johann von Frankfurt, bekenne, dass letzterer der Karthause zu Mainz zwei Malter Kornrente, zahlbar durch die Gemeinde Massenheim vermacht habe.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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