Papst Bonifaz IX. bestätigt dem Domkapitel zu Münster das alte Herkommen, daß alle in das Kapitel Aufzunehmenden von väterlicher und mütterlicher Seite rittermäßiger Abstammung sein müssen, und daß alle Provisionen, die dagegen verstoßen, ungültig sind. Datum Rome apud sanctum Petrum. quinto idus Junii

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner