Die Kurfürstlich Brandenburgischen und Fürstlich Pfalz-Neuburgischen Jülich-Bergischen Räte befehlen dem Schultheiß Wilhelm Mockell zu Düren und dem Vogt Johann Joesten zu Nörvenich, die Erbpachtländerei des Adalbertstifts von der Nachbarsteuer, auf welche dieselben widerrechtlich angeschlagen worden, zu befreien. "Geben zu Düsseldorf am 26. Juny Anno 1614" Unterzeichner: Johann Gottfried von Steinen, Johann Coußen manu propria" Mit Auszug aus dem Landtagsabschied, dass nur der Erbpächter als utilis domonus, nicht der Erbpachtherr zu besteuern sei

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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