Anspruch auf Befreiung von der Forderung über 125 Goldgulden aus einer Schuldverschreibung des Vaters der Appellanten. Dieser soll mehrmals Beträge von Truitgens Mutter erhalten haben. Die Appellanten behaupten, die umstrittenen 125 Goldgulden seien zurückgezahlt worden.
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AA 0627, 3193 - K 643/1670
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1530 - 1536 (1492 - 1536)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Kirchberg (Kirberch), königlicher Vikar von St. Marien zu Aachen, und Peter von Kirchberg, Jülich, als Söhne und Erben des Werner von Kirchberg, Vogts zu Jülich, (Bekl.) Beklagter: Truitgen Bungart, Tochter des Mattheis von Stetterich, Kellners von Hambach, und Konsorten: Georg Stallknecht und seine Frau Catharina Gartzen, (Kl.), später auch Georg Altmann und seine Frau Katharina Kellners und Sebastian Kellners Prokuratoren (Kl.): Dr. Konrad von Swapbach 1530 - Dr. Jakob 1530 - Dr. Franz Frosch 1530 - Lic. Johann Helffman 1530 - Lic. Christoph Schwaebach 1533 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Hieronymus Lerchenfelder 1530 - Dr. Simon Engelhart 1530 - Dr. Friedrich Refstock 1530 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Hauptgericht Jülich 1529 - 2. RKG 1530 - 1536 (1492 - 1536) Beweismittel: Schuldverschreibungen des Werner von Kirchberg 1492 (19). Rechnung des Mattheis von Stetterich (20 - 23). Bestätigung des Rechenschaftsberichts der Witwe des Mattheis Stetterich durch den Herzog von Jülich 1520 (Q 9). Beschreibung: 2 cm, 63 Bl., gebunden; Q 1 - 14. Lit.: Lothar Müller- Westphal, Wappen und Hausmarken bürgerlicher und bäuerlicher Familien nach Originalquellen, in: Mitt. der Westdt. Gesells. für Familienk. 35. Bd. (1991) S. 33.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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28.04.2026, 08:45 MESZ