Anspruch auf Befreiung von der Forderung über 125 Goldgulden aus einer Schuldverschreibung des Vaters der Appellanten. Dieser soll mehrmals Beträge von Truitgens Mutter erhalten haben. Die Appellanten behaupten, die umstrittenen 125 Goldgulden seien zurückgezahlt worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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