Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Ludwig Clein von Gernsbach (Gerspach) bis auf Widerruf in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, Ludwig zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten genügt. Für den Schirm soll Ludwig jährlich zu Weihnachten 2 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg reichen. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute um Beachtung und Sicherstellung des Geleits für Ludwig und seine Habe an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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