Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet seine Amtleute und Untertanen, die mit diesem Brief ersucht werden, dass das einige Zeit lang abgestellte Staffelgericht zu Weißenburg (Wissenburg) mit seiner Zustimmung wieder aufgerichtet worden ist. Er befiehlt ihnen, dass sie diejenigen an das Gericht weisen, deren Rechtssachen daran anhängig waren, deren Sachen vor das Gericht gehören oder die verpflichtet sind, das Gericht aufzusuchen und zu gebrauchen, wobei sie gehandhabt werden sollen, wie es nach altem Herkommen üblich war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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