Physiker
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2.1. Philosophische Fakultät
Philosophische Fakultät >> 01. Fakultätsakten 1456-1876 >> 01.02. Lehrkörper
1813-1873
Enthält: Bratt's Professur durch seinen Tod (1811) erledigt. - Kullberg meldet sich zu der Stelle, 12.5.1813 und reicht 5 Schriften und Zeugnisse ein; Bl. 1-55. - Aufforderung des Kanzlers zu Vorschlägen, 9.6. 1813; Bl. 56-57. - Die Fakultät macht Vorschläge, 13.6.1813; Bl. 58-62. - Bericht der Fakultät über Cantzler's Gesuch um Verleihung einer außerordentlichen Professur, nebst darauf bezüglichen Verhandlungen, 12.3.1842; Bl. 63-80. - Bericht eingefordert, betreffend Anstellung des Privatdozenten Dr. von Feilitzsch in Bonn als Prof. extraord. für Physik, 27.3.1848; Bl. 81. - Bericht abgestattet, 28.4.1848; Bl. 82-101. - Bericht eingefordert, betreffend das Gesuch Cantzler's ( 16.5.1848) um Verleihung einer außerordentlichen Professur der Physik ( Kanzellar.- Schreiben), 24.6.1848; Bl. 102-106. - Verhandlungen und Berichte darüber, 13.7. 1848; Bl. 107-117. - von Feilitzsch zum Prof. extr. für Physik und Elementar-Mathematik ernannt, 4.10.1848; Bl. 118-119. - Derselbe fragt an, ob er sich auf die Elementar-Mathematik zu beschränken oder über diese Verpflichtung hinaus, gegen Entschädigung, Vorlesungen höherer Ordnung zu halten habe?; Bl. 120-121. - Verhandlungen, Bescheid der Fakultät, 18.12.; Bl. 122-125. - von Feilitzsch beantragt, ihm ein Lokal für Physikalische Vorträge anzuweisen, die Mitbenutzung der Physikalischen Apparate der Universität zu gestatten und die Beteiligung am Tentamem Philosophikum zu erlauben, 11.12.1848; Bl. 126-127. - Verhandlungen und Bescheid der Fakultät, 15.1.1849; Bl. 128-132. - Mechaniker Zeiss in Jena fragt an, ob die Fakultät geneigt sei, ihm die Aufsicht über die Physikalischen Apparate gegen Gehalt zu übertragen und ein Gesuch an den Minister zu befürworten ?, 18.8.1850; Bl. 133-134. - Verhandlungen der Fakultät und Bescheid, 14.10.1850; Bl. 135-157. - Gutachten der Fakultät vom Minister eingefordert, 28.10.; Bl. 158. - und abgestattet 7.12.1850; Bl. 159-168. - Gutachtlicher Bericht über das Tillberg'sche Physikalische Institut und über dessen Antrag auf zeitweise zu gebenden außerordentlichen Zuschuß eingefordert und abgestattet, 11.11.1851; Bl. 169-178. - Gutachten der Fakultät erstattet, betreffend das Gesuch von Feilitzsch's ( 31.12.1852) um Beförderung zum Prof. ordinarius., 1.3.1853; Bl. 179-205. - von Feilitzsch zum Prof. ordin. ernannnt, 7.5.1853; Bl. 206-207. - Derselbe zeigt an, daß er wegen zu sehr beschränkten Lokals den Beginn seiner Vorlesungen aussetzen müsse, 10.11.1856; Bl. 208. - Das Tillberg'sche Physikalische Institut an von Feilitzsch übergeben ( Minister-Rescript 12.5. 1857) (Kurat.-Mitteilung 24.5. 1857); Bl. 209-210. - Frauenstein's Anstellung als Universitätsmechaniker beantragt, 1857; Bl. 211-228. - Abschlägiger Bescheid des Ministers, 24.8.1857; Bl. 229. - Die Anstellung Frauenstein's gegen jährliche Remuneration bewilligt, 11.11.1857; Bl. 230-233. - Frauenstein als Universitätsmechaniker und Opticus angestellt, 12.6.1858; Bl. 234. - Prüfung der von Senate der Fakultät überwiesener Eingabe von Studierenden der Naturwissenschaften, betreffend Herbeiführung der Gelegenheit zum kennenlernen Physikalischer Apparate und zum selbständigen Experimentiren ( 9.10.1868) und Bericht, 3.12.1868; Bl. 244-251. - Gesuch der Fakultät um Errichtung einer den wissenschaftlichen Anforderungen der Gegenwart entsprechenden Physikalischen Instituts, 24.11.1868; Bl. 236-241. - Anfrage der Fakultät in Betreff dieses Gesuches, 29.4.1869; Bl. 245-246. - Erneute Anfrage, 14.1.1870; Bl. 247-249. - Abhäniger Ministerial-Bescheid, 21.2.1870; Bl. 250. - Gesuch der Fakultät um Errichtung eines Physikalischen Instituts, 17.6.1871; Bl. 252-257. - Auszüge aus den Akten des Physikalischen Instituts der königlichen Universität Greifswald. - als Manuscript in Druck gegeben von Dr. von Feilitzsch ( 1873) 55 Seiten 8, nebst Plan der Universitätsgebäude in der Domstrasse; Bl. 258.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:26 MEZ
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