Papst Klemens III. erteilt dem Abte Hohold von Neustadt (Nuwenstad) die erbetene Bestätigung der von Bischof Heinrich III. von Würzburg vorgenommenen Exemtion der Kapelle in Pflochsbach (Flockesbach) mit dem Dorf daselbst und dem benachbarten Sendelbach von der Mutterkirche Wiesenfeld (Wisentphelt) und bestätigt alle von demselben Bischofe hinsichtlich dieser Orte getroffenen Bestimmungen.