Vor dem Notar Everardus Kannengeißer erscheint Gertt (die) Wigger zu Catenhorn mit seinem Schwiegervater Johann Ehrnstinck und bekennt, dass Wilhelm Morrien zu Rheine als Zehntherr des Wiggers Erbe gegen seinen Vater Berndt Wigger und ihn vor dem Münsterschen geistlichen Gericht wegen der Abzäunung von einem ortt zehntbaren Landes zu einem kampe Klage erhoben habe. Man habe sich nun verglichen, dass er, Wigger, den Zaun nierderreiße und sich verpflichte, den Kamp zu besäen und Zehnt davon zu entrichten. Auch im übrigen wolle er den Zehnt voll entrichten und kein zehntbares Land zu Weide machen oder dreisch liegen lassen. Auch die Kosten der Sache gehen zu seinen Lasten. Zeugen: Gertt Kleinschnider und M. Johan Gude. Ausgestellt in Form eines Protokollauszuges auf Begehren Junker Morriens. Montag

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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