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Abt Jörg des Kl. Ochsenhausen und Konrad Knecht, Pfarrer zu Baltringen, einerseits und Bm. und Rat der Stadt Biberach andererseits - in Streit geraten, weil Biberach als weltliche Obrigkeit zu Baltringen von den Nutzen und Gefällen der Pfarrei Baltringen, die bisher mit der Lehenschaft dem Prälaten zu Ochsenhausen gehörten, einen "christlichen" Prädikanten ihrer Haltung und Religion anstatt des bisherigen Pfarrers zu unterhalten wünschen - werden von Wilprecht Ehinger, Alt-Bm., und Erasmus Ruchschnabel, Richter des Rats zu Ulm, als den Verordneten des Rats zu Ulm, welches Schutz-, Schirm- und Burgrecht über Kl. Ochsenhausen besitzt, dahin verglichen: Pfarrer Knecht muß an kommendem Georgi die Pfarrei verlassen und resignieren, bis Weihnachten stehen ihm die Einkünfte zu; die Stadt Biberach entschädigt ihn mit 15 fl Münz Biberacher Währung; Knechts Verwandte (Margretha Knechtin und Schwestermann Hans Höslin) sollen mit Wohnung und Gütern in Baltringen versorgt werden. Kl. Ochsenhausen überträgt der Stadt Biberach die Lehenschaft und Verwaltung der Pfarrei zu Baltringen bis zu "einem künftigen cristelichen General concilio, national versamlung oder sunst alle Ständt des richs yn gemain und ungesunderet", die über die geistlichen Lehenschaften, Pfarrer und Güter entgültig entscheiden werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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