Gebhard v. Honrodt, des verstorbenen Ernst Sohn, Komtur zu Wedding, des Deutschen Ordens, weltlicher Erbpropst zu Ölsburg u. Ersaß auf Veltheim a. d. Ohe, für sich u. seine Brüder Ernst u. Christoff, belehnt Jan der Kamps, seine Brüder Kurdt u. Johan Kamps und Tonniesz Heinen, des sel. Jürgen Sohn, zu Röersenn mit 1 Hofe u. 120 Mrg. auf der wüsten Feldmark zu Luderse, an das Roerser Feld stoßend, von der Erbpropstei Ölsburg zu Lehen gehend. Für den Fall, daß die Kamps im Mannsstamm aussterben würden, sollen die Heinen in Krafft einer sambtbelehnungk, einem Fürstl. Lüneburgischen Rezesse d.d. Zelle 11ten Aprilis 1592 entsprechend, auch mit der jetzt von den Kamps genutzten (?) Hälfte der fragl. Güter belehnt werden. Von den genannten Lehensstücken sind zu entrichten: 2 Himten Buchweizengrütze u. 6 Hühner an die v. Honrodt u. 6 neue Schilling u. 2 Himten Hafer für die Herzoge zu Braunschw. Wolfenb. an das Haus Lichtenberg. Gegeben Veltheim an der Ohe nach der geburth Jesu Christi 1608 Donnersstagh vor Galli, war der 13. Octob. (Mit Unterschr. u. Siegel am Pergamentstr.) früher Braunschw. Adel Nr. 120

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Niedersächsisches Landesarchiv
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