Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 18. Nov. 1780, wodurch den Gläubigern gestattet worden ist, ihre Forderungen aus den Immobilien der Kinder des verstorbenen Johannes Franziskus Houby aus der Ehe mit Anna Henrozet (gest. 21. Jan. 1774) zu befriedigen, falls der Erlös aus der Versteigerung der Mobilien dazu nicht ausreichen sollte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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