1.) Die Burg Bischoffshausen [Burg Bischhausen auf der Gemarkung der Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.] mit dem Gericht und ihrem gesamten Zub...
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Urk. 14, 2458
A I u, von Bischoffshausen sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Bischoffshausen Nr. 3
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe B >> Bi >> Bischoffshausen, von >> 1600-1830
1786 Oktober 26
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Die Burg Bischoffshausen [Burg Bischhausen auf der Gemarkung der Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.] mit dem Gericht und ihrem gesamten Zubehör als Burglehen. Als Mannlehen werden folgende Güter vergeben: 2.) viereinhalb Hufen Land, 17 Höfe und zwei Weinberge zu Bischoffshausen [heute Bischhausen, Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.]; 3.) das Gehölz genannt das Badenstein [Burg und Berg auf der Gemarkung der Stadt Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.; hier ist der Berg bzw. das Gehölz gemeint]; 4.) die Hühnergült von dem Rodungsland an dem Badenstein; 5.) die Hühnergült vom Rodungsland, das an den Wolfsbach angrenzt; 6.) eine Wiese auf der Werra zwischen Witzenhausen [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] und Unterrieden [Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.]; 7.) ein bis 1578 zur Burg Ludwigstein gehörendes Vorwerk zu Bischoffshausen [Bischhausen], das mit einem Zins von 40 Vierteln Frucht partim behaftet war, und eine Fischweide auf der Werra zu Bischoffshausen; 8.) dreieinhalb Hufen Land mit Wiesen und Zubehör im Feld zu Mollenfelde [Ortsteil der Gem. Friedland, Lkr. Göttingen]; 9.) ein zu den unter 8.) genannten Hufen gehörender Hof mit Hofstätte auf dem Kirchhof zu Mollenfelde; 10.) eine Hufe Land und ein Hof zu Hermannrode [Ortsteil der Gem. Neu-Eichenberg, Werra-Meißner-Kr.] mit einigen dazu gehörenden Hofstätten und Wiesen; 11.) eine halbe Hufe Land und ein Hof zu Almerode [heute Kleinalmerode, Stadtteil von Witzenhausen, Werra-Meißner-Kr.]; 12.) die Hälfte des Gehölzes des 1459 Belehnten, genannt das Morgenfeld; 13.) die Hälfte der Dörfer Hebenshausen [Ortsteil der Gem. Neu-Eichenberg, Werra-Meißner-Kr.] und Berge [Ortsteil der Gem. Neu-Eichenberg, Werra-Meißner-Kr.] mit all ihrem Zubehör, ausgenommen die Güter und Lehen, die der 1440 Belehnte und seine Vettern vom Herzog von Braunschschweig und von den von Plesse zu Lehen trugen, nämlich: 14.) siebeneinhalb Hufen von beiden Dörfen und ein Vorwerk mit seinem Zubehör; 15.) der Zehnt zu Berge; 16.) das Kirchenlehen und einige Höfe zu Berge. Die Burg Bischoffshausen soll dem Landgrafen von Hessen offen stehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Nicolas Grandidier
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Nicolas Grandidier
Belehnte/r: Karl Ernst von Bischoffshausen, Oberst, sein Bruder Mordian Gustav Adolf Wilhelm, und Karl Adolf Friedrich von Bischoffshausen, Sohn des verstorbenen Johann Adolf Ferdinand von Bischoffshausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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